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Wie auch immer, machen Sie bitte weder gegenüber den aufnehmenden Beamten, noch vor Zeugen eine Äußerung zum Sachverhalt! Dazu sind Sie nicht verplichtet und können hierzu auch nicht gezwungen werden. Ihr Anwalt wird Einblick in die Ermittlungsakte nehmen und die erfolgversprechendste Verteidigungsvariante mit Ihnen besprechen.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Dann machen Sie Ihre Ansprüche doch über unseren Onlineservice geltend! Folgen Sie einfach dem folgenden Link:
...sollte man grundsätzlich vermeiden, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt - ganz gleich ob als Kraft-, Radfahrer oder Fußgänger. Ob Sie noch tauglich sind, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen, können Sie testen! Mit dem Promillerechner können Sie Ihre Blutalkoholkonzentration errechnen lassen.
Handy-Benutzung ohne Freisprecheinrichtung kostet jetzt 40 Euro, außerdem einen Punkt. Auch telefonierende Radfahrer können mit 25 Euro zur Kasse gebeten werden, aber ohne Strafpunkt. Wer an Engstellen parkt und Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehr dadurch beim Einsatz behindert, hat mit einem Bußeld von 40 Euro zu rechnen. Bei "Elefantenrennen" von Trucks auf Autobahnen drohen ertappten "Kapitänen der Landstraße" 80 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg. Reisebus-Insassen müssen mit Geldstrafen von 30 Euro rechnen, wenn sie vorhandene Becken-Sicherheitsgurte nicht anlegen und Hinweise des Fahrers nicht beachten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Seite: bussgeldkataloge.de .
schadenfix.de – die neue Internetplattform für Unfallgeschädigte Berlin (DAV). Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon werden ca. 90 % in dem direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers, also dem Gegner, und dem Unfallopfer reguliert. Durch die Nicht-Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weiter gehende Forderungen, auf die sie einen Anspruch haben. Geradezu regelmäßig werden von den Versicherungen unberechtigt Stundenverrechnungssätze für die Reparaturkosten gekürzt auf die Tarife von nicht typengebundenen Werkstätten. Bei älteren Fahrzeugen wird häufig die Mehrwertsteuer unberechtigt abgezogen, Restwertangebote werden trotz Weiternutzung zu Lasten des Geschädigten berücksichtigt. Viele Geschädigte kennen ihre Ansprüche gar nicht, so z. B. den auf Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Schutzkleidung etc. Da die Höhe des Schadens nicht eindeutig feststeht, ist es nur die „zweitbeste Idee", denjenigen nach der Höhe des Schadens zu fragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischen Versicherer. Ich weise darauf hin, daß für den Inhalt verlinkter Seiten keinerlei Haftung übernommen wird. Diese wurden nicht durch den Anbieter dieser Site erstellt, weshalb sich dieser von den fremden Inhalten rein vorsorglich distanziert. | ||||||||||||||||||||||||||||
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